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Früherkennung von Lungenkrebs per Low-Dose CT

Menschen, die stark rauchen oder im Laufe ihres Lebens starke Raucher waren, können sich seit Anfang Juli einer niedrig dosierten Computertomographie unterziehen und so feststellen lassen, ob bei ihnen Lungenkrebs vorliegt. Bis zur Entscheidung des GB-A ist jedoch keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich.

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Fünf Jahre nach der Diagnose Lungenkrebs lebt nur noch ein Fünftel bis ein Sechstel der Betroffenen. Der Grund dafür: Die Erkrankung wird erst in einem Spätstadium entdeckt, denn bisher gibt es in Deutschland kein systematisches Screening auf Lungenkrebs. Anfang Juli trat nun eine Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz BMUV in Kraft, auf deren Basis das Lungenkrebsscreening mittels niedrig dosierter Computertomographie zunächst als Individuelle GesundheitsLeistung (IGeL) in Anspruch genommen werden kann. Das Angebot richtet sich an starke Raucher oder Menschen, die in ihrem Leben eine Zeit lang stark geraucht haben, im Alter von 50 bis 75 Jahren.

Bislang waren derartige Untersuchungen an gesunden Menschen, die keine Krankheitssymptome aufweisen und bei denen kein konkreter Krankheitsverdacht besteht, wegen der strahlenbedingten Risiken verboten. Mittlerweile ist belegt, dass der Nutzen einer systematischen Früherkennungsuntersuchung mit moderner Niedrigdosis-CT für bestimmte Personengruppen die strahlenbedingten Risiken überwiegt.

Eine Aufnahme der Untersuchung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist erst nach einer entsprechenden Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) möglich. Nach Inkrafttreten der Verordnung hat der G-BA maximal 18 Monate Zeit, diese Entscheidung zu treffen. Möglicherweise wäre dann auch der Weg für ein nationales Früherkennungsprogramm frei.

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